EU Juli 2021 Ende der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung in Höhe von 22 €; neue IOSS-Rückgabe

EU July 2021 Ending €22 import VAT exemption

Leider erhöhen wir den Verkaufspreis für den EU-Raum!!!

Weil...

 

Ab dem 1. Juli 2021 werden die EU-Staaten die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Waren mit geringem Wert abschaffen. Diese Befreiung sieht eine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Waren im Wert von 22 € oder weniger vor, die aus Ländern außerhalb der EU stammen und an EU-Verbraucher verkauft werden. Diese Befreiung gilt in der Regel für Online-Käufe von EU-Käufern, die Waren aus den USA, China oder anderen Ländern außerhalb der EU kaufen. Der Schwellenwert wird abgeschafft, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Online- und traditionelle Einzelhändler in der EU zu schaffen, die auf alle ihre Verkäufe an Verbraucher Mehrwertsteuer erheben müssen. Dies ist Teil des EU-Aktionsplans für die Mehrwertsteuer und andere Reformen .

Schaffung einer „grünen Spur“ für Waren im Wert von 150 € oder weniger

Künftig wird die Mehrwertsteuer für diese Warensendungen von außerhalb der EU nicht mehr am Ort der Einfuhr erhoben, sondern vom Verkäufer am Ort des Verkaufs erhoben und eingezogen. In der Regel online beim Bezahlvorgang. Dies wird durch die Einführung eines neuen Systems zur Einfuhrumsatzsteuererklärung für Waren im Wert von 150 € oder weniger unterstützt (siehe unten). Die Kombination dieser beiden Maßnahmen wird zu einer effizienteren und schnelleren Zollabfertigung – „Green Lane“ – für importierte Waren mit geringem Wert führen. Dies wird Verkäufern helfen und den EU-Verbrauchern ein besseres Erlebnis bieten.

Einführung der Import-One-Stop-Shop-Mehrwertsteuererklärung (IOSS).

Bei Verkäufen im Wert von 150 € oder weniger müssen Verkäufer die auf importierte Pakete erhobene Mehrwertsteuer in einer neuen Mehrwertsteuererklärung, dem Import One-Stop-Shop (IOSS), angeben. Importierte Waren mit einem Wert darüber müssen im Rahmen einer regulären Umsatzsteuererklärung gemeldet werden, wenn der Verkäufer die Einfuhrumsatzsteuer anmelden und erstatten möchte, die wie beim derzeitigen Verfahren beim Zoll eingezogen wird.

Alle importierten Verkäufe unter 150 € in der gesamten EU können im einheitlichen IOSS deklariert werden. Der für jede Verkaufstransaktion angewandte Mehrwertsteuersatz sollte sich nach dem Wohnsitzland des Endverbrauchers richten. Verkäufer können außerdem eine vereinfachte Zollanmeldung für die Sendungen abgeben.

Der Verkäufer kann sich jedoch stattdessen dafür entscheiden, dass sein Postbetreiber, Kurierunternehmen oder Zollagent die Mehrwertsteuer vom Kunden einzieht und die Einfuhrumsatzsteuer an den Zoll abführt.

Unterschiede zwischen Zoll- und Mehrwertsteuerdefinitionen

Vor der Einführung des neuen IOSS-basierten Regimes für Importe müssen noch Fragen geklärt werden. Insbesondere die Definition von Eigenwert und Sendung. Derzeit gibt es unterschiedliche Bedeutungen zwischen Mehrwertsteuer- und Zollvorschriften, die zu Verwirrung und möglichen Fehldeklarationen führen können.

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